Das Vorstellungs- oder auch Bewerbungsgespräch und gelegentlich auf englisch auch Jobinterview ist Ihre Chance noch einmal richtig zu punkten.
Der Arbeitgeber will sich hierbei seinen (schriflichen) Eindruck von Ihnen bestätigen. Überzeugen Sie Ihn davon, dass Sie die richtige Person für den Job sind.
Hier unsere Check-Liste:
- Informieren Sie sich gut über den Betrieb (z.B. Firmenwebseite)
- Bereiten Sie sich auf häufige Fragen vor
- Planen Sie den Weg gut und seien Sie lieber zu früh als zu spät
- Erscheinen sie gepflegt und der Firma angepasst (kein Anzug als Mauerer)
- Informieren Sie sich, bei wem Sie sich wann melden müssen
- Merken Sie sich den Namen des Gesprächspartner und verwenden Sie diesen auch
- Nehmen Sie etwas zu schreiben mit und machen Sie sich beim Gespräch notizen
- Fragen Sie, wenn etwas unklar ist – gute Fragen machen einen guten Einruck
- Machen Sie am Schluss ab, wie es weiter geht
Dies sind einige Grundregeln welche Sie am besten einhalten bei einem Bewerbungsgespräch.
Noch einige Fakten:
Schwangerschaft und Krankheiten:
Eine schwangerschaft muss nicht erwähnt werden und man darf auf die Frage lügen. Ausser eine Schwangerschaft würde es verunmöglich, dass Sie arbeiten. Zum Beispiel bei einer Flugbegleiterin. Auch müssen Krankheiten nicht erwähnt werden, ausser Sie würden die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigen.
Grafologische Gutachten und andere Tests:
Ein Schriftgutachten oder andere Tests dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Bewerbers durchgeführt werden. Der Bewerber darf eine Kopie des Resultates beantragen und er hat auch das Recht bei nichterhalten der Stelle die Vernichtung sämtlicher Unterlagen zu fordern.
Absage und Zusage:
Bei einer Absage besteht kein Recht auf eine Begründung – eine Nachfrage lohnt sich jedoch immer.
Ein Arbeitsvertrag kann bereits in schriftlicher Form gültig sein. Wenn jedoch das Unterzeichnen eines schriftlichen Vertrages notwenig ist, wird das Arbeitsverhältnis erst nach der Unterzeichnung definitiv.
Sonstiges:
Wenn Sie noch arbeiten, der Vertrag jedoch gekündigt ist, muss der Betrieb dem Stellensuchenden frei geben für das Bewerbungsgespräch, egal wer gekündigt hat. Während dieser Zeit hat der Arbeitsnehmer mit Monatslohn anspruch auf seinen Lohn.
Die Reisespesen, z.B. der Zug, muss vom Stellensuchenden übernommen werden, wenn nichts anderes vereinbart wurde.