Zeugnisse

Zeugnisse jeglicher Art können sehr von Vorteil sein, wenn diese positive Dinge über Sie aussagen.
Es gibt verschiedene Arten von Zeugnisse, welche Sie von verschiedenen Orten verlangen können. Wir haben hier einige Beispiele zusammengetragen. 

Inhaltsverzeichnis “Zeugnisse”

  • Arbeitszeugnisse
  • Schulzeugnisse
  • Diplome
  • Ehrenamtliche Arbeiten
  • Referenzen
  • Weitere Informationen

Arbeitszeugnisse
Jeder Arbeitnehmer hat das Recht auf ein wahrheitgemässes Arbeitszeugniss von seinem Arbeitgeber. Sollte dieser ein solches verweigern, kann man dagegen klagen.
Es gibt zwei Arten von Arbeitszeugnissen:

- Die Arbeitsbestätigung: nur Angaben über Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses
- Das qualifizierte Zeugnis: zusätzlich Informationen über die Leistungen und das Verhalten des Arbeitnehmers

Auch bei Kündigungen während der Probezeit besteht ebenfalls die Möglichkeit, sowohl eine Arbeitsbestätigung als auch ein Zeugnis anzufordern.
Wenn Sie von einer Temporärfirma an einen Betrieb vermittelt wurde, muss die Temporärfirma die Bestätigung bzw. das Zeugnis ausstellen.

Hinweis: Sie haben binnen fünf Jahren nach Auslösung des Arbeitsverhältnisses das Recht, eine Arbeitsbestätigung oder ein qualifiziertes Zeugnis einzuholen.

Schulzeugnisse
Wenn Sie gerade erst eine Schule oder schulische Weiterbildung abgeschlossen haben und diese Zeugnisse noch aktuell sind, legen Sie diese doch bei, wenn dieses für den Arbeitgeber interessant sein könnte. 

Diplome
Wenn Sie einen 10-Fingersystem Kurs absolviert haben und sich für einen “Büroberuf” bewerben oder ein Examen der University of Cambridge abgelegt haben und in Ihrem Beruf gute Englischkentinsse von Vorteil sind – legen Sie die erhaltenen Diplome unbedingt bei! 

Ehrenamtliche Arbeiten
Haben Sie für einen Dorfverein, eine gemeinnützige Organisation oder etwas ähnliches eine Arbeit (kostenlos) erledigt? Fordern Sie doch ein Zeugnis an, dass Sie dies gemacht haben – ganz besonders wenn es zumindest indirekt etwas mit dem Beruf zu tun hat.
Tipp: Auch z.B. Kader-Positionen oder nur schon das Engagement in einem Verein zu erwähnen kann Pluspunkte bringen – auch ohne Zeugnis.

Referenzen
Sie können in Ihrer Bewerbung, z.B. im Lebenslauf, zwei bis drei Referenzen angeben. Hierfür eignet sich zum Beispiel der letzte Chef. Der zukünftige Arbeitgeber darf jedoch nur bei den angegebenen Referenzen Auskünfte über Sie einholen. Falls Sie unter Referenzen Ihren letzten Chef nicht erwähnen, darf bei diesem keine Auskunft eingeholt werden.

Weitere Informationen
Falls Ihnen noch ein anderer Ort einfällt, bei welchem Sie ein Zeugniss einholen könnten – fragen Sie dort einfach mal an, ob Sie dort ebenfalls eines erhalten.

Hinweis: Sie sind nicht verpflichtet, alle Zeugnisse beizulegen, die Sie haben. Sie können auch schlechte(re) Zeugnisse nicht mitschicken und nicht erwähnen. Sollte die Firma jedoch gewisse Zeugnisse anfordern, sollten Sie diese beilegen – ansonsten macht dies einen schlechten Eindruck, wenn die Bewerbung nicht vollständig ist.